Ticketing-Plattformen und Kartellrecht: Der Rechtscheck

Wer Konzert- oder Sporttickets kaufen will, landet fast zwangsläufig bei einer Handvoll großer Plattformen. Ticketmaster, CTS Eventim und einige wenige weitere Anbieter teilen den europäischen Markt unter sich auf. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis jahrelanger Vertragspolitik, die Veranstalter an exklusive Systeme bindet und Wettbewerber systematisch aussperrt. Ob das mit dem Kartellrecht vereinbar ist, beschäftigt Behörden in mehreren Ländern.

Marktmacht durch Exklusivverträge

Das Grundprinzip ist simpel: Eine Ticketing-Plattform schließt mit Arenen, Veranstaltern oder Verbänden langfristige Exklusivverträge ab. Für die Laufzeit dieser Verträge, die häufig fünf bis zehn Jahre umfassen, darf kein anderer Ticketanbieter eingesetzt werden. Wer als Konzertbesucher ein Ticket für eine Veranstaltung in der betreffenden Arena kaufen möchte, hat keine Wahl. Er kauft beim Vertragspartner der Arena oder gar nicht.

Das Bundeskartellamt hat dieses Muster bereits mehrfach untersucht. Entscheidend ist dabei die Frage der Marktabgrenzung: Bilden Tickets für ein bestimmtes Konzert einen eigenen Markt, oder konkurrieren alle Veranstaltungstickets miteinander? Je enger der Markt definiert wird, desto klarer lässt sich eine marktbeherrschende Stellung begründen. Das Bundeskartellamt hat in vergangenen Verfahren betont, dass Exklusivbindungen im Veranstaltungsbereich besonders sorgfältig geprüft werden müssen, weil Fans faktisch keine Ausweichmöglichkeit haben.

Gebührenstrukturen als rechtliches Graugebiet

Neben Exklusivität ist die Gebührengestaltung ein zweiter Streitpunkt. Plattformen weisen zunächst einen niedrigen Grundpreis aus und addieren dann Vorverkaufs-, Service- und Versandgebühren, die den Endpreis um 15 bis 30 Prozent erhöhen können. In Deutschland ist das nach dem Preisangabenrecht eigentlich unzulässig: Der beworbene Preis muss dem tatsächlichen Gesamtpreis entsprechen. Dennoch nutzen viele Anbieter mehrstufige Checkouts, um Verbraucher in den Kaufprozess zu ziehen, bevor der echte Preis sichtbar wird.

Kartellrechtlich relevant wird das, wenn eine marktbeherrschende Plattform diese Praktik flächendeckend durchsetzt. Dann handelt es sich nicht mehr nur um einen Wettbewerbsverstoß im Einzelfall, sondern potenziell um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbietet marktbeherrschenden Unternehmen ausdrücklich, Konditionen durchzusetzen, die bei funktionierendem Wettbewerb nicht erzielbar wären.

Wie Plattformen die Grenze verschieben

Erfahrene Anbieter operieren bewusst unterhalb der Eingriffsschwellen der Behörden. Drei Taktiken sind dabei besonders verbreitet:

  • Vertragliche Meistbegünstigungsklauseln: Veranstalter verpflichten sich, Tickets nirgendwo günstiger anzubieten als auf der Hauptplattform. Das verhindert effektiv, dass Konkurrenzplattformen mit günstigeren Konditionen punkten können.
  • Technische Abhängigkeiten: Das Ticketing wird mit Zutrittskontroll-Hardware, CRM-Systemen und Datenanalyse zu einem Paket gebündelt. Ein Wechsel des Ticketanbieters würde den Austausch der gesamten IT-Infrastruktur bedeuten.
  • Datenkontrolle: Kundendaten aus dem Ticketverkauf verbleiben beim Plattformbetreiber, nicht beim Veranstalter. Das schafft eine dauerhafte Abhängigkeit, weil der Veranstalter seinen eigenen Kundenstamm verliert, sobald er die Plattform wechselt.

Gerade der letzte Punkt hat in der Debatte um die Digital Markets Act (DMA) der EU an Bedeutung gewonnen. Der DMA zielt zwar vorrangig auf Tech-Giganten wie Google oder Apple, sein Konzept der strukturellen Abhängigkeiten ist aber auf andere Branchen übertragbar und wird von Regulatoren zunehmend als Referenzrahmen genutzt.

Beispiel aus der Praxis: Der US-Kongress und Live Nation

Wie weit die Konsequenzen gehen können, zeigt das Verfahren gegen Live Nation Entertainment in den USA. Das Unternehmen, das nach der Fusion mit Ticketmaster entstand, kontrolliert nach Angaben des US-Justizministeriums rund 70 Prozent des Primärmarkts für große Konzerttickets in den Vereinigten Staaten. 2024 reichte das Justizministerium gemeinsam mit 30 Bundesstaaten eine Kartellklage ein mit dem Ziel, das Unternehmen zu zerschlagen.

In Europa sind die Verhältnisse etwas fragmentierter. CTS Eventim dominiert den deutschsprachigen Raum, hat aber in Frankreich, Spanien oder Großbritannien weniger Marktmacht. Dennoch zeigen auch hier Behörden mehr Interesse. Wer sich als Veranstalter unabhängigere Alternativen sucht, stößt etwa auf spezialisierte Plattformen mit transparenterem Gebührenmodell. Die Website https://koeniglichearena.com ist ein Beispiel für einen Anbieter, der außerhalb der großen Exklusivstrukturen operiert und regionale Veranstaltungen abbildet.

Was das für Verbraucher und Veranstalter bedeutet

Verbraucher sind in dieser Konstellation strukturell benachteiligt. Sie zahlen höhere Preise, haben keine Wahl beim Anbieter und geben beim Kauf Daten an eine Plattform preis, die nicht der Veranstalter ist. Gleichzeitig fehlt es an effektiven Rechtsmitteln im Einzelfall. Kartellverfahren dauern Jahre und nützen dem einzelnen Konzertbesucher wenig.

Für Veranstalter wiederum ist die Situation ambivalent. Exklusivplattformen bieten Reichweite, Infrastruktur und Marketingunterstützung, an die kleinere Anbieter nicht heranreichen. Der Preis dafür ist die langfristige Abhängigkeit. Wer einmal in das System eingestiegen ist, kommt ohne erhebliche Kosten nicht mehr heraus.

Reformbedarf und Ausblick

Die Europäische Kommission hat mit dem DMA und dem Digital Services Act ein Regulierungspaket verabschiedet, das strukturelle Marktmacht stärker adressieren soll. Ob Ticketing-Plattformen direkt darunter fallen, hängt von ihrer Einordnung als „Gatekeeper“ ab, einem Status, der bislang für die größten Tech-Konzerne reserviert ist. Bei der Schwellenwert-Diskussion lohnt ein Blick auf die Grundlagen der Marktbeherrschung, die in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur klar definiert sind und auch in EU-Verfahren als Maßstab dienen.

Mittelfristig dürfte der Druck auf die großen Plattformen zunehmen. Mehrere europäische Kartellbehörden koordinieren sich stärker als früher, und das Bewusstsein für strukturelle Gebührenprobleme ist durch Medienberichte auch in der Öffentlichkeit gestiegen. Bis sich das in konkreten Entscheidungen niederschlägt, bleibt die Marktstruktur im Ticketing aber das, was sie seit zwei Jahrzehnten ist: ein Oligopol mit wenig Spielraum für echten Wettbewerb.

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